Hier die Rahmenbedingungen:
- Bestandsgebäude, freistehend
- Fussbodenoberkante DG über sieben Meter
- DG als Kaltdach geplant, ohne Nutzung, in seinen Ausmaßen für Aufenthaltsraum ausreichend (da die LBO Sachsen-Anhalt hier ohnehin keinerlei Grenze nach unten mehr festlegt)
- Dachboden verfügt über keine ausreichende Belichtung und Belüftung und keinen zweiten Rettungsweg, da nur in 2,50 Meter Höhe gelegegene einfache Dachluken.
Zwei Fragen:
1. Ist in diesem DG ein Aufenthaltsraum möglich?
2. In der letzten gedruckten Ausgabe der kommentierten Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt behandelt der Autor diese Frage in der Einführung. Seite 1-2.
Siehe Link: goo.gl/ahyafz
Demnach gibt es die Option, den Dachraum mit einer Baulast zu belegen, die die Möglichkeit von Aufenthaltsräumen klar ausschliesst.
Ist diese Option andernorts bekannt und wird sie genutzt?
Welche Möglichkeiten gibt es sonst – außer das Dach zurück zu bauen und ein Flachdach aufzusetzen, was aus Gründen des Denkmalschutzes wohl ausscheidet – dass das DG nicht als möglicher Aufenthaltsraum anzusehen ist?